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ACHTUNG: Chip- und Registrierungspflicht von Hunden in Österreich ab 30. Juni 2008!
Die bundesweite "Chippflicht" für Hunde: Um ausgesetzte, entlaufene oder zurückgelassene Hunde ihren Halterinnen und Haltern einfach, rasch und unbürokratisch zurückführen, bzw. die Halter ausforschen zu können und damit den Missbrauch zu unterbinden, wurde die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden mittels Mikrochip und Erfassung der Stammdaten, des Halters/Besitzers und des Tieres, im Jahr 2008 durch den Paragrafen §24 a im Tierschutzgesetz (TSchG) verankert!

Die seit 30. Juni 2008 in Kraft getretene Übergangsregelung für die Chippflicht, ist mit 31. Dezember 2009 ausgelaufen und seit 01. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip versehen sein, und in einer österreichweiten Datenbank (Heimtierdatenbank) registriert werden! Die Registrierung ist durch Ihren Tierarzt, bei offiziellen, durch das Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Meldestellen durch die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Eigenregistrierung oder direkt bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorzunehmen! zu Ihrer Meldestelle
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