Die bundesweite "Chippflicht" für Hunde: Um ausgesetzte, entlaufene oder zurückgelassene Hunde ihren Halterinnen und Haltern einfach, rasch und unbürokratisch zurückführen, bzw. die Halter ausforschen zu können und damit den Missbrauch zu unterbinden, wurde die
Kennzeichnung und Registrierung von Hunden mittels Mikrochip und Erfassung der Stammdaten, des Halters/Besitzers und des Tieres, im Jahr 2008 durch den Paragrafen §24 a im
Tierschutzgesetz (TSchG) verankert!