Reisebestimmungen für vierbeinige Begleiter (alle Angaben sind ohne Gewähr)
Ab 03.07.2004 wird die Mitnahme von Heimtieren auf Reisen durch eine EU-Verordnung mehr oder weniger einheitlich geregelt (Sonderbestimmungen für Großbritannien, Irland, Schweden -- mehr -- diese Länder sind autorisiert, für eine Übergangsfrist von 5 Jahren ihre bisherigen strengen Bestimmungen beizubehalten).
EU-Heimtierausweis (erhältlich bei Ihrem Tierarzt)
Dieser einheitliche Tierpass (in englischer Sprache und in der jeweiligen Landessprache, Kostenpunkt € 15,--) für Hunde, Katzen und Frettchen ersetzt alle bisherigen Grenzformalitäten hinsichtlich der EU-Staaten und wird das Reisen mit Tieren innerhalb der EU erleichtern. Der für Ein- und Ausreise gültige EU-Heimtierausweis muss die erfolgte Tollwutimpfung und die eindeutige elektronische Kennzeichnung des Tieres,
gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes (in Kraft seit 30.08.2008), enthalten, sie müssen also gechippt sein!
Der EU-Heimtierausweis sollte im Ausland immer mitgeführt werden, da dadurch bei etwaigen Unfällen oder Bissverletzungen Verwaltungsaufwand und Kosten vermieden werden können! |