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Bei uns können Sie sich über Ordinationen, Öffnungszeiten und besondere Behandlungsmöglichkeiten der Tierärzte Österreichs informieren. Werfen Sie mit uns einen Blick in die Tierarztpraxen, Tierkliniken & -Spitäler und finden Sie den Tierarzt in Ihrer Nähe!
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Nach acht Jahren ist unsere alte Seite schön langsam in die Jahre gekommen und es war an der Zeit eine modernere, eine bessere Version zu erstellen. Wir haben nicht nur diese Seiten modernisiert, sondern bereits in unser großes veterinärmedizinisches Portal integriert! Tierarzt.at ist Teil österreichs größtem Portal für Tierärzte und Tierbesitzer!
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Wir haben hier für Sie eine Reihe an Literaturtipps zusammengestellt. Die Buchtitel sind direkt mit der zutreffenden Online-Bezugsquelle verlinkt. Sie sollten jedoch ebenfalls in jeder gut sortierten Fachbuchhandlung, zumindestens auf Bestellung erhältlich sein.
 
Reisebestimmungen für vierbeinige Begleiter (alle Angaben sind ohne Gewähr)
Ab 03.07.2004 wird die Mitnahme von Heimtieren auf Reisen durch eine EU-Verordnung mehr oder weniger einheitlich geregelt (Sonderbestimmungen für Großbritannien, Irland, Schweden -- mehr -- diese Länder sind autorisiert, für eine Übergangsfrist von 5 Jahren ihre bisherigen strengen Bestimmungen beizubehalten).

EU-Heimtierausweis (erhältlich bei Ihrem Tierarzt)
Dieser einheitliche Tierpass (in englischer Sprache und in der jeweiligen Landessprache, Kostenpunkt € 15,--) für Hunde, Katzen und Frettchen ersetzt alle bisherigen Grenzformalitäten hinsichtlich der EU-Staaten und wird das Reisen mit Tieren innerhalb der EU erleichtern. Der für Ein- und Ausreise gültige EU-Heimtierausweis muss die erfolgte Tollwutimpfung und die eindeutige elektronische Kennzeichnung des Tieres, gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes (in Kraft seit 30.08.2008), enthalten, sie müssen also gechippt sein! Der EU-Heimtierausweis sollte im Ausland immer mitgeführt werden, da dadurch bei etwaigen Unfällen oder Bissverletzungen Verwaltungsaufwand und Kosten vermieden werden können!
 
ACHTUNG: Chip- und Registrierungspflicht von Hunden in Österreich ab 30. Juni 2008!
Die seit 30. Juni 2008 in Kraft getretene Übergangsregelung für die Chippflicht, ist mit 31. Dezember 2009 ausgelaufen und seit 01. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip versehen sein, und in einer österreichweiten Datenbank (Heimtierdatenbank) registriert werden! Die Registrierung ist durch Ihren Tierarzt, bei offiziellen, durch das Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Meldestellen durch die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Eigenregistrierung oder direkt bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorzunehmen! zu Ihrer Meldestelle
 
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