PETCARD® - die österreichische Chipdatenbank mit weltweiter Vernetzung!
 
 
 
PETCARD®
Die internationale TSchG §24a Meldestelle mit weltweiter Vernetzung!
 
 
Start || FAQ's zur Chippflicht || FAQ's zum Mikrochip
 
Die bundesweite "Chippflicht" für Hunde: Um ausgesetzte, entlaufene oder zurückgelassene Hunde ihren Halterinnen und Haltern einfach, rasch und unbürokratisch zurückführen, bzw. die Halter ausforschen zu können und damit den Missbrauch zu unterbinden, wurde die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden mittels Mikrochip und Erfassung der Stammdaten, des Halters/Besitzers und des Tieres, im Jahr 2008 durch den Paragrafen §24 a im Tierschutzgesetz (TSchG) verankert!
 
Liebe Hundebesitzerinnen & Hundebesitzer in Österreich!
Mit der Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten hoffen wir, Ihnen den Überblick über dieseswichtige Thema zu verschaffen!

RICHTIG ist, dass es eine Chip- & Registrierungspflicht für Hunde in Österreich gibt, dass es eine eigene Datenbank, vom BMGFJ gibt, dass Möglichkeiten zur Registrierung in dieser Datenbank eingerichtet werden.

FALSCH ist, dass die amtliche Meldung in der Heimtierdatenbank, eine Meldung bei PETCARD® ersetzen kann, denn nur PETCARD® kann Ihnen durch unsere Dienste (Erreichbarkeit rund um die Uhr, mittels Telefon, Apps für Ihr Mobiltelefon, einen SMS-Dienst oder Online-Services für Tierärzte, Tierschutzvereine und Feuerwehren) eine schnelle Rückführung Ihres Lieblings ermöglichen!

Ihr PETCARD®-Team
 
Chip-Pflicht: Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
Die seit 30. Juni 2008 in Kraft getretene Übergangsregelung für die Chippflicht, ist mit 31. Dezember 2009 ausgelaufen und seit 01. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip versehen sein, und in einer österreichweiten Datenbank (Heimtierdatenbank) registriert werden! Die Registrierung ist durch Ihrem Tierarzt, bei offiziellen, durch das Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Meldestellen durch die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Eigenregistrierung oder direkt bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorzunehmen! zu Ihrer Meldestelle
 
 
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