Ersetzt die amtliche Meldung eine Registrierung bei PETCARD®? NEIN! - die Daten, die für die amtliche Meldung erfasst werden, fließen in eine nur den Behörden zugängliche Datenbank.
Das bedeutet für Sie: wird Ihr entlaufenes Tier gefunden und zu einer mit einem Lesegerät ausgestatteten Stelle (Tierarzt, Tierschutzverein, Tierrettung) gebracht, kann diese Stelle NICHT in der behördlichen Heimtierdatenbank nach dem Besitzer Einsicht halten! Nur Amtstierärzte, Bezirksverwaltungsbehörden und die Exekutive hat das Recht Daten dieser Datenbank abzufragen!
Die Rückführung Ihres Tieres kann also nicht schnell und kostenlos durchgeführt werden!
Was bedeuted die Chippflicht für Hunde in Österreich?
Auf Grund der Novelle des Tierschutzgesetzes vom 11. Jänner 2008 müssen Hunde seit 01. Jänner 2010 mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden.
Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, auf jeden Fall aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochip zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden.
Welcher Hund muss gekennzeichnet und registriert werden? Jeder Hund - ohne Ausnahme!
Was muss ich tun um meinen Hund zu registrieren?
In den meisten Fällen übernimmt Ihr Tierarzt diese Aufgabe für Sie!
Wenn Sie im Rahmen einer Mikrochip-Implantation Ihren Hund vom Tierarzt registrieren lassen, können Sie, falls Sie das ausdrücklich wünschen, die Meldung automatisch von PETCARD® durchführen lassen!
Bei den bereits bei PETCARD® registrierten Hunden sollte eine Datenergänzung vom Tierarzt oder Tierbesitzer durchgeführt werden!
Diese Datenergänzung kann jeder Tierbesitzer oder Tierarzt Online oder per Fax über PETCARD® durchführen, 24 Stunden am Tag, rund um die Uhr!
Welche Daten muss ich für die amtliche Meldung angeben?
Die Daten, (Adresse Plz, Ort, Telefonnummer, ...) des Tierhalters, sein Geburtsdatum und die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises.
Alle relevanten Daten des Tieres, wie Name. Tierart, Rasse, Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum und -Land, das Datum des Haltungsbeginns, den Grund eines allfälligen medizinischen Eingriffs und die Angabe des Tierarztes, der den Eingriff durchgeführt hat, sonstige Umstände, optional noch die Nummer eines Heimtierausweises, das Datum der letzten Tollwutimpfung und den verwendeten Impfstoffe.
Wenn der Tierhalter nicht gleichzeitig Tiereigentümer ist, sind auch die Daten des Tiereigentümers anzugeben.
Wer kann die Meldung an die amtliche Datenbank weiterleiten?
Eine vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannte Melde- und Registrierungsstelle wie PETCARD®, im Rahmen einer Neuregistrierung oder Datenänderung/-ergänzung - allerdings nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin!
Selbstverständlich Ihr Tierarzt - ebenfalls, nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin!
Und natürlich Sie als Tierbesitzer entweder direkt und ohne Bürokratie über PETCARD®, oder bei den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden!
Wo kann ich die amtliche Meldung durchführen?
Entweder direkt bei PETCARD®, sei es durch Ihren Tierarzt oder über die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Eigenregistrierung,
oder auch direkt bei den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmanschaft, Magistrat)!
Was kostet dieser Service? Dieser Servicedienst ist im Rahmen einer Neuregistrierung, einer Datenänderung oder Datenergänzung bei PETCARD® kostenlos!
Bei den Bezirksverwaltungsbehörden fallen teilweise, je nach Bundesland Gebühren in der Höhe von € 19,70 an!
Chip-Pflicht: Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
Die seit 30. Juni 2008 in Kraft getretene Übergangsregelung für die Chippflicht, ist mit 31. Dezember 2009 ausgelaufen und seit 01. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip versehen sein, und in einer österreichweiten Datenbank (Heimtierdatenbank) registriert werden! Die Registrierung ist durch Ihrem Tierarzt, bei offiziellen, durch das Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Meldestellen durch die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Eigenregistrierung oder direkt bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorzunehmen! zu Ihrer Meldestelle